Häufige Fragen
Fragen zur Schädlingsbekämpfung Dresden
Hier stehen die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden — mit Antworten, die auch dann ehrlich bleiben, wenn sie uns einen Auftrag kosten.
- Fachkunde nach TRGS 540
- Anfahrt inklusive
- Naturschutz beachtet

0176 4287 6094 — kurzfristige Termine, Einsatzpauschale ab 69 €, Anfahrt inklusive, zzgl. Material und Aufwand.
Häufige Fragen
Kosten und Ablauf
1. Was kostet ein Einsatz bei Ihnen?
Es gilt eine feste Einsatzpauschale ab 69 €, Anfahrt inklusive, zzgl. Material und Aufwand. Nach kurzer Schilderung am Telefon oder nach einer Begehung steht Ihr Gesamtpreis fest — verbindlich vor Arbeitsbeginn. Welche Faktoren den Aufwand bestimmen, steht unter unsere Preisregel im Überblick.
2. Wie schnell sind Sie da?
Termine gibt es kurzfristig; bei akutem Befall stehen wir oft noch am selben Tag bei Ihnen. Eine Minutenzahl nennen wir bewusst nicht — im Dresdner Verkehr wäre das eine Zusage, die niemand halten kann. Am Telefon ordnen wir Ihren Fall ein und finden schnellstmöglich einen Termin: wenn es nicht warten kann.
3. Wer zahlt — Mieter oder Vermieter?
Die akute Bekämpfung ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Er muss die Wohnung nach § 535 BGB in vertragsgemäßem, also schädlingsfreiem Zustand halten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter den Befall nachweislich verursacht hat; die Nachweispflicht liegt zunächst beim Vermieter. Mietvertragsklauseln, die die Schädlingsbekämpfung pauschal dem Mieter aufbürden, sind regelmäßig unwirksam. Das ist eine Orientierung — für den Einzelfall wenden Sie sich bitte an Mieterverein oder Anwalt.
4. Wie bereite ich die Wohnung auf die Behandlung vor?
Das hängt vom Verfahren ab, und Sie bekommen die Anleitung vorab von uns. Bei Bettwanzen gehören Bettwäsche und Textilien bei mindestens 60 °C in die Wäsche, Verstecke werden zugänglich gemacht — aber nichts wird in andere Räume getragen. Bei Schaben werden Lebensmittel gesichert und die Küche gründlich gereinigt. Bei Mäusen und Ratten kommen Vorräte in dichte Behälter, offene Abfälle und Vogelfutter verschwinden.
5. Wie viele Termine sind nötig, und gehört eine Nachkontrolle dazu?
Bei Bettwanzen in Dresden und Schaben bekämpfen sind mehrere Termine der fachliche Normalfall: Aus Eiern und Eikapseln, den Ootheken, schlüpfen Tiere nach. Wo eine Nachkontrolle zum Verfahren gehört, planen wir sie von vornherein ein und nennen den Gesamtpreis dafür vorab. Bei einem einzelnen Wespennest oder einer Ameisenstraße reicht dagegen oft ein Termin.
Häufige Fragen
Artenschutz und Recht
6. Darf ein Wespennest einfach entfernt werden?
Nein. Alle heimischen Wespen stehen unter dem allgemeinen Schutz des § 39 BNatSchG: Sie dürfen ohne vernünftigen Grund weder getötet noch ihre Nester zerstört werden. Behandelt wird nur bei nachgewiesener Gefahr oder Unzumutbarkeit, und zwar in der Reihenfolge in Ruhe lassen, vergrämen, umsiedeln, entfernen. Verstöße können mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden. Mehr unter Wespenbekämpfung Dresden.
7. Und bei einem Hornissennest?
Die Europäische Hornisse ist nach § 44 BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Töten, Fangen und Zerstören des Nests sind grundsätzlich verboten. Der Regelweg ist die Umsiedlung durch eine fachkundige Person mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde; eine Sofortmaßnahme ist nur bei echter Gefahr für Leib und Leben zulässig und muss dokumentiert werden. Übrigens: Der Stich ist nicht giftiger als ein Wespenstich, der Satz „drei Stiche töten einen Menschen" ist falsch. Details unter Hornissennest umsiedeln in Dresden.
8. Ich habe eine Asiatische Hornisse gesehen — muss ich das melden?
Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht mehr. Das Bundesumweltministerium hat *Vespa velutina* Ende März 2025 als „weit verbreitet" eingestuft; damit ist die zuvor bestehende allgemeine Melde- und Beseitigungspflicht entfallen, Maßnahmen erfolgen nach Einzelfallprüfung. Eine freiwillige Meldung wird weiterhin dringend empfohlen, besonders bei Nestern in der Nähe von Kita, Schule oder Allergikern. Zuständig ist die Naturschutz- beziehungsweise Umweltbehörde.
9. Muss ich einen Rattenbefall melden?
In vielen Kommunen besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht, gestützt auf kommunale Satzungen und § 18 IfSG — eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Bitte fragen Sie beim örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsamt nach, was in Dresden für Ihr Grundstück gilt. Verantwortlich für die Bekämpfung ist in der Regel der Grundstückseigentümer. Zur Vorgehensweise: Ratten bekämpfen.
10. Dürfen Sie einen Marder fangen?
Nein, und das ist kein Versäumnis, sondern Gesetz. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht: Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten außerhalb der Schonzeit vorbehalten. Erlaubt und wirksam sind Vergrämung und Zugangssicherung — wir finden die Einschlupfstellen und dichten sie dauerhaft ab, nachdem sichergestellt ist, dass kein Tier eingeschlossen wird. Mehr unter Marder vertreiben in Dresden.
11. Tauben nisten auf meinem Balkon — was ist erlaubt?
Stadttauben dürfen nicht getötet oder vergiftet werden; das verbietet das Tierschutzgesetz. Zulässig ist ausschließlich tierschutzkonform montierte Abwehr wie Netze, Spanndraht oder Schrägbleche — unsachgemäß angebrachte Spikes können Tiere verletzen und sind haftungsrelevant. Nester mit Eiern oder Küken sind während der Brut geschützt und dürfen erst nach dem Ausfliegen entfernt werden. Taubenkot ist gesundheitsgefährdend und wird nie trocken aufgewirbelt: Tauben in Dresden.
Häufige Fragen
Sicherheit, Diskretion und Qualifikation
12. Sind die eingesetzten Mittel für Kinder und Haustiere sicher?
Wir arbeiten mit behördlich zugelassenen Bioziden und bringen sie so aus, dass niemand herankommt, für den sie nicht bestimmt sind. Rodentizide kommen ausschließlich in gesicherten Köderschutzboxen, jede Ausbringung wird dokumentiert. Vor der Behandlung sagen wir Ihnen, welche Räume wie lange gemieden werden sollen. Frei gekaufte Mittel offen auszulegen ist genau das, was wir vermeiden.
13. Wie diskret läuft eine Bettwanzenbehandlung ab?
Diskret. Bettwanzen sind kein Hygieneproblem, sondern werden meist über Reisegepäck eingeschleppt — in Dresden häufig in Hostels und Pensionen der Äußeren Neustadt und in Hotels der Inneren Altstadt. Wir kommen unauffällig, behandeln die Verstecke in Matratzennaht, Bettgestell und Leisten und planen die Nachkontrolle ein. Über Ihren Fall spricht niemand mit Nachbarn oder Hausgemeinschaft.
14. Welche Qualifikation haben Sie?
Gewerbliche Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen setzt einen Fachkundenachweis nach TRGS 540 voraus — den führen wir. Dazu kommen die Arbeit mit behördlich zugelassenen Bioziden, die dokumentierte Ausbringung in Köderschutzboxen und das naturschutzkonforme Vorgehen bei geschützten Arten. Mehr dazu unter Fachkunde und Arbeitsweise.
15. Wir betreiben eine Küche in Dresden — arbeiten Sie auch für Gewerbe?
Ja. In Lebensmittelbetrieben und Gastronomie ist Schädlingsmonitoring hygienerechtlich vorgeschrieben, bei Befall kann eine Meldepflicht an das Veterinär- oder Gesundheitsamt bestehen. Wir übernehmen Monitoring, Behandlung und Dokumentation — für die Gastronomie an Alaun- und Louisenstraße genauso wie für Hotels in der Inneren Altstadt oder Betriebskantinen im Gewerbegebiet Klotzsche.